Brücken bauen für einen unkomplizierten Marktzugang in Großbritannien nach dem Brexit
Großbritannien hat die EU verlassen und ist somit nicht mehr Teil des europäischen Binnenmarktes.
Anstatt des CE-Zeichens müssen britische und europäische Hersteller von Bauprodukten ihre Produkte (nach erneuter Verschiebung) ab 30. Juni 2025 mit dem UKCA-Zeichen führen, um den Marktzugang im Vereinigten Königreich sicherzustellen. Weisen die Produkte dieses nicht auf, dürfen sie dort nicht eingeführt werden.
Bei Prüfungen als Basis für das UKCA-Zeichen, müssen Approved Bodies in Großbritannien eingebunden werden. Das ift Rosenheim als Notified Body in der EU arbeitet deswegen mit den Kooperationspartnern UL, BSI und 4ward Testing zusammen, die Approved Bodies in Großbritannien sind.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Produkte nach Großbritannien zu exportieren und den Prozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Neue Entwicklungen
- Koexistenz-Phase für das UKCA-Zeichen gilt nun auch für Bauprodukte bis zum 30. Juni 2025
- Anerkennung historischer Prüfergebnisse für AVCP-System 3 ist derzeit nicht möglich
Mögliche Wege zum UKCA-Zeichen
- Das Vorgehen beim UKCA-Zeichen ist ähnlich wie bei der CE-Kennzeichnung
- Grundlage für die Prüfungen sind (derzeit) weiterhin EN-Normen, wie sie für das CE-Zeichen gelten
- Nur Produkte, für die ein CE-Zeichen vorgeschrieben ist, benötigen (derzeit) ein UKCA-Zeichen
- Vorschriften können sich in Großbritannien aber unabhängig von den Vorschriften in der EU ändern
Anerkennung „historischer“ Prüfdaten
Übertragung und Übersetzung bestehender Prüfberichte und Nachweise sowie Durchführung von ggf. erforderlichen Auditbesuchen durch das ift Rosenheim gemeinsam mit den Kooperationspartnern.
Möglich für:
- Prüfergebnisse + Zertifizierungen in AVCP-System 1
- Anerkennung historischer Prüfergebnisse für AVCP-System 3 ist derzeit nicht möglich. Notwendige Nachweise für das UKCA-Zeichen können durch das ift Rosenheim in Kooperation mit seinen britischen Partnern erbracht werden.
Gut zu wissen:
Durch die gegenseitige Anerkennung kann das ift Rosenheim jedoch existierende Prüfergebnisse der Kooperationspartner als Basis für das CE-Zeichen verwenden.
Neue Prüfungen für Großbritannien + EU
Durchführung von neuen Prüfungen sowie ggf. erforderlichen Auditbesuchen als Basis für die CE- und UKCA-Kennzeichnung durch das ift Rosenheim gemeinsam mit den Kooperationspartnern.
Möglich für:
- Prüfergebnisse + Zertifizierungen in AVCP-System 1
- Prüfergebnisse in AVCP-System 3
Gut zu wissen:
Wie beim CE-Zeichen sind aktuell EN-Normen Basis für das UKCA-Zeichen. Durch die gegenseitige Anerkennung von ift Rosenheim und seinen Partnern ist also in vielen Fällen nur eine Prüfung nötig. Außerdem ist eine Optimierung bei einer erforderlichen Überwachung möglich.